Energiepreispauschale: Stichtag 1.9.2022
Der Anspruch auf Auszahlung der Energiepreispauschale (EEP) entsteht zum 1.9.2022. Anspruchsberechtigt sind unbeschränkt steuerpflichtige Personen. Sie haben einen Anspruch auf eine einmalige EPP von 300 €, wenn sie
Gewinneinkünfte