Viertes Corona-Steuerhilfegesetz

Der Entwurf des 4. Corona-Steuerhilfegesetzes ist vom Bundestag beschlossen worden. Sobald der Bundesrat zugestimmt hat, erfolgt die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Das sind die wesentlichen Punkte:

§ 3 Nr. 11b EStG (neu):

Reinvestitionsrücklage: Fristverlängerung

Veräußerungsgewinne, die durch den Verkauf von Grund und Boden, von Aufwuchs auf Grund und Boden land- und forstwirtschaftlicher Betriebe oder von Gebäuden erzielet werden, können in vollem Umfang auf ein anderes Wirtschaftsgut

Viertes Corona-Steuerhilfegesetz

Nachdem die Bundesregierung am 16.3.2022 den Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes beschlossen hat, in dem der steuerliche Grundfreibetrag angehoben, der Arbeitnehmerpauschbetrag um 200 € auf 1.200 € erhöht und die anstehende

Impfzentren: Steuerbegünstigung für Helfer

Nach der Abstimmung zwischen Bund und Ländern gilt für alle, die direkt an der Impfung beteiligt sind (also in Aufklärungsgesprächen oder beim Impfen selbst) die Übungsleiterpauschale. Diese Regelung gilt für Einnahmen

Kurzarbeitergeld bis zum 30.6.2022 verlängert

Das Bundeskabinett hat die Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderen Leistungen beschlossen. Damit wird die Bezugsdauer

Viertes Corona-Steuerhilfegesetz

Zur weiteren Bekämpfung der Folgen der Corona-Pandemie wird zurzeit ein „Viertes Corona-Steuerhilfegesetz“ vorbereitet. Nach dem derzeit vorliegenden Gesetzentwurf sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

Arbeitgeber bestimmter