Erdbeben: Unterstützung durch Arbeitgeber
Bis zum 31.12.2023 können Beihilfen und Unterstützungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer steuerfrei sein (R 3.11 LStR). Diese Regelung ist auf Beihilfen und Unterstützungen anzuwenden, die geschädigte Arbeitnehmer erhalten,