Leihmutterschaft: Keine außergewöhnliche Belastung
Kosten einer Leihmutterschaft sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar.
Praxis-Beispiel:
Zwei miteinander verheiratete Männer (Kläger) machten in ihrer Einkommensteuererklärung Aufwendungen in Höhe von