Kinderbetreuungskosten: Sonderausgabenabzug
Kinderbetreuungskosten sind Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung eines Kindes, das das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Begünstigt sind nur Aufwendungen für
Kinder, die im ersten Grad mit dem Begünstigten