Inflationsausgleichsgesetz
Bei den Eckpunkten des geplanten Inflationsausgleichsgesetzes handelt es sich im Einzelnen um Folgende Maßnahmen:
Einkommensteuertarif (§ 32a EStG)
Anhebung des Grundfreibetrags 2023 von 10.347 Euro auf 10.632 Euro
Anhebung des