Beachten Sie die kommenden Steuertermine für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung, der zusammenfassenden Meldung, der Lohnsteuer-Anmeldung sowie der Einkommen- und Gewerbesteuer-Vorauszahlung.
Hinweis: Die Abgabetermine entsprechen den Zahlungsterminen.
Für den Monat Juli 2021:
Art der Abgabe | Abgabe- und Fälligkeitstermin |
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Umsatzsteuer-Voranmeldung
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10.08.2021 10.09.2021 |
Zusammenfassende Meldung | 25.08.2021 |
Sozialversicherung | 28.07.2021 |
Lohnsteuer-Anmeldung | 10.08.2021 |
Für den Monat August 2021:
Art der Abgabe | Abgabe- und Fälligkeitstermin |
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Umsatzsteuer-Voranmeldung
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10.09.2021 11.10.2021 |
Zusammenfassende Meldung | 27.09.2021 |
Sozialversicherung | 27.08.2021 |
Lohnsteuer-Anmeldung | 10.09.2021 |
Gewerbesteuer-Vorauszahlung | 16.08.2021 |
Die Zahlung ist fristgerecht, wenn
- bei einer Überweisung der Betrag spätestens am Abgabetermin auf dem Konto des Finanzamts eingegangen ist (keine Säumniszuschläge bei Überweisung, wenn der Betrag innerhalb von 3 Tagen nach dem Termin auf dem Konto des Finanzamts eingeht = Zahlungsschonfrist; Zahlung innerhalb der Schonfrist ist dennoch eine unpünktliche Zahlung),
- bei Zahlung mit Scheck gilt die Zahlung erst 3 Tage nach Scheckeinreichung als bewirkt, auch wenn der Betrag früher beim Finanzamt gutgeschrieben wird,
- dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilt wurde; die Zahlung gilt immer als pünktlich, auch wenn das Finanzamt später abbucht.
Quelle:Sonstige| Sonstige| .| 29-07-2021