Nachforderungs- und Erstattungszinsen

Die Neuregelungen der Nachforderungs- und Erstattungszinsen treten am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Der Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen beträgt dann 0,15% pro Monat (= 1,8% pro Jahr)

Neuer Zinssatz bei Steuernachzahlungen

Das BVerfG hat die Höhe der Verzinsung von Steuernachzahlungen und Steuererstattungen als verfassungswidrig beanstandet. Der Zinssatz von 0,5% je vollem Zinsmonat (= 6% pro Jahr) darf allerdings noch bis 31.12.2018 angewendet werden. Der

Verzinsung: Neuregelung ab 2019

Das BVerfG hat die Verzinsung von Steuernachzahlungen und Steuererstattungen dem Grunde nach als verfassungsgemäß bestätigt. Es beanstandete jedoch, dass der Gesetzgeber es zumindest seit 2014 versäumt hat, den festen Zinssatz