Umsatzsteuerpflicht bei Sportvereinen

Entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung hat der BFH entschieden, dass sich Sportvereine nicht auf eine allgemeine – aus der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL) abgeleitete – Steuerfreiheit berufen können. Das heißt, dass die

Telekommunikation: Reverse-Charge-Verfahren

Die Bereitstellung von Internet- und/oder TV Anschluss an einen Unternehmer stellt eine sonstige Leistung auf dem Gebiet der Telekommunikation dar. Wird die Leistung an einen Unternehmer für dessen Unternehmen erbracht, befindet sich der

Trikot-Sponsoring: Vorsteuerabzug

Ein Unternehmer, der Sportbekleidung mit Werbeaufdrucken für sein Unternehmen anschafft und Sportvereinen unentgeltlich zur Verfügung stellt, kann die Vorsteuerbeträge aus den Anschaffungskosten steuermindernd geltend

Umsatzsteuerfreie Vermittlungsgeschäfte

Die Voraussetzung für die Umsatzsteuerbefreiung von Vermittlungsleistungen eines Versicherungsmaklers oder -vertreters (§ 4 Nr. 8 und 11 UStG) sind erfüllt, wenn die folgenden zwei Voraussetzungen erfüllt sind:

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