Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab 2023
Das Pilotverfahren mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) endet. Ab Januar 2023 rufen Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsdaten erkrankter Mitarbeitender grundsätzlich elektronisch bei deren Krankenkasse