Betriebliche Raumkosten bei Lebensgemeinschaften
Nutzt jemand einen Raum in der Wohnung, der einer Betriebsstätte ähnlich ist, kann er die Kosten in voller Höhe als Betriebsausgaben abziehen. Das gilt auch, wenn er die Wohnung zusammen mit seinem nichtehelichen Lebensgefährten