Kleinunternehmer bei Heilberufen

Das BMF hat die Vordrucke der Anlage EÜR für das Jahr 2021 bekannt gegeben. In Zeile 11 des Vordrucks sind die Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer einzutragen. Wer Kleinunternehmer ist, richtet sich nach § 19 Abs.