Photovoltaikanlage: Ertragsteuerliche Behandlung
Am 1.8.2014 ist das EEG 2014 mit grundlegenden Änderungen für die Betreiber von Photovoltaikanlagen in Kraft getreten. So muss für die Eigenversorgung ein Anteil an der EEG-Umlage von 40% für Strom, der ab dem 01.01.2017