Corona: Informationen und Unterstützung für Unternehmen

Anträge für die Überbrückungshilfe III Plus (für die Monate Juli bis Dezember 2021) können seit Juli bzw. Oktober 2021 gestellt werden. Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge endet nach erneuter Verlängerung am 31. März 2022. 

Seit 7. Januar 2022 können Erstanträge auf Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis März 2022 gestellt werden. Die Frist für Erstanträge läuft bis 30. April 2022

Ab Ende Januar können voraussichtlich Schlussabrechnungen zu den Überbrückungshilfen I bis III sowie den November- und Dezemberhilfen eingereicht werden. Die Einreichungsfrist für die Schlussabrechnung wurde vom 30.06.2022 auf den 31.12.2022 verschoben.

Anträge auf Neustarthilfe Plus natürlicher Personen (für den Zeitraum Juli bis September 2021) können seit Juli 2021 gestellt werden. Anträge auf Neustarthilfe Plus natürlicher Personen (für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2021) können seit Oktober gestellt werden. Die Frist für Erstanträge läuft bis 30. April 2022. Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge endet ebenfalls nach erneuter Verlängerung am 31. März 2022. Die Endabrechnung der Neustarthilfe ist für Direktantragsteller, die bis Anfang Dezember Ihre Bewilligung erhalten hatten, abgelaufen. Es können aber weiter Abrechnungen eingereicht werden. Die Frist für die Einreichung der Endabrechnung durch prüfende Dritte für die Neustarthilfe Plus ist bis 31.12.22 möglich.

Einzelheiten zu den Voraussetzungen, der Höhe der möglichen Leistung und der Antragstellung sind auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zu finden:
Informationen über Anträge zur Neustarthilfe
Informationen zur Überbrückungshilfe Unternehmen

Quelle:Sonstige| Veröffentlichung| BMWI (Aktualisierung der Website vom 7.1.2022)| 06-01-2022