Bürgerliche Kleidung: Kein Betriebsausgabenabzug
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein Betriebsausgabenabzug für bürgerliche Kleidung auch dann ausscheidet, wenn diese bei der Berufsausübung getragen wird.
Praxis-Beispiel:
Die Kläger waren als selbständige