Mitunternehmerschaft von Zahnärzten

Ein Mitunternehmer, der als Zahnarzt zugelassen ist, übt bei einem Zusammenschluss von Berufsträgern seinen freien Beruf selbst aus, wenn er vor allem und weit überwiegend organisatorische und administrative Leistungen für den

Änderung der Gewinnermittlungsart

Ein Steuerpflichtiger, der seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt hat, ist zumindest für diesen Gewinnermittlungszeitraum an seine Wahl gebunden. Das gilt auch, wenn eine Außenprüfung stattfand, die zu einer