Betrieblich veranlasste Schuldzinsen bei Überentnahmen
Schuldzinsen können nur dann als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn die Aufnahme des Darlehens betrieblich veranlasst ist. Beim Abzug von Schuldzinsen ist immer in 2 Stufen vorzugehen.
Zunächst ist festzustellen, ob und inwieweit