Keine Betriebsaufspaltung bei Stimmen-Gleichheit
Besteht zwischen Besitzunternehmen und Betriebskapitalgesellschaft eine personelle Verflechtung, liegt eine Betriebsaufspaltung vor. Das hat zur Folge, dass auch das Besitzunternehmen gewerblich tätig ist. Eine Betriebsaufspaltung liegt nicht