Mieterabfindung: Keine Steuerpflicht
Erhält der Wohnungsmieter vom Vermieter für die vorzeitige Aufgabe seines Mietvertrags eine Abfindung, unterliegt diese nicht der Besteuerung nach § 22 Nr. 3 EStG.
Praxis-Beispiel:
Bei der der Entscheidung des Finanzgerichts ging es